Geburtshilfe Sie erwarten ein Kind – für uns stehen Ihre Sicherheit und Geborgenheit an oberster Stelle.

Unser erfahrenes und eingespieltes Team betreut Sie und Ihr Kind mit grossem Engagement – vor, während und nach der Geburt.

Während der Schwangerschaft bieten wir Ihnen mit Geburtsvorbereitungskursen und Informationsveranstaltungen die Möglichkeit, sich optimal auf die Geburt Ihres Kindes vorzubereiten. Abgerundet wird dieses Angebot durch unsere Hebammensprechstunde und Geburtsplanungsgespräche bei den Leitenden Ärzt:innen der Frauenklinik. 

Während Ihres Aufenthaltes bieten wir Ihnen eine kompetente medizinische Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Bei uns haben Sie zudem zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie Ihr Kind gebären können.

Auch nach der Geburt sind wir für Sie da. Rückbildungskurse und Stillberatung dienen der Gesundheitsfürsorge und unterstützen Sie in Ihrer neuen Situation mit Ihrem «Buschi» zuhause.

Die Geburtshilfe der Frauenklinik des GZF kombiniert fachliche Kompetenz mit einer zeitgemässen medizinischen Infrastruktur, so dass Sie sich bei uns jederzeit gut aufgehoben fühlen können – eben sicher und geborgen.

Besuchen Sie gerne unsere neue Kampagnenwebseite der Geburtshilfe! 

Kurse

Kursangebot Rheinfelden (kostenlos, keine Anmeldung nötig)

Kursangebot Rheinfelden (kostenpflichtig, mit Anmeldung)

Kursangebot Frick / IAVO Möhlin (kostenpflichtig, mit Anmeldung)

Angebote

Wir bieten Ihnen ein umfängliches Angebot an verschiedenen Standorten:

Angebot Rheinfelden

  • Schwangerschaftskontrollen
  • Hebammensprechstunde
  • Geburtsvorbereitung
  • Rückbildung
  • Geburtsvorbereitende Akupunktur
  • Schwangerschafts-Taping
  • Stillberatung
  • Stillambulatorium
  • Kolostrumgewinnung vor der Geburt
  • Wochenbett-Konsultation
  • Low-Level-Lasertherapie (LLLT)

Angebot Laufenburg

  • Schwangerschaftskontrollen
  • Hebammensprechstunde
  • Geburtsvorbereitende Akupunktur
  • Schwangerschafts-Taping
  • Stillberatung
  • Wochenbett-Konsultation

Angebot Frick

  • Schwangerschaftskontrollen
  • Hebammensprechstunde
  • Geburtsvorbereitende Akupunktur
  • Schwangerschafts-Taping
  • Stillberatung
  • Wochenbett-Konsultation

Angebot Möhlin

  • Schwangerschaftskontrollen
  • Hebammengespräch
  • Geburtsvorbereitende Akupunktur
  • Schwangerschafts-Taping
  • Stillberatung
  • Wochenbett-Konsulation
  • Babymassage *

* Eine Babymassagelektion kann neu auch in Form eines Gutscheins erworben werden - eine schöne Geschenkidee für werdende Eltern. Die Gutscheine sind erhältlich in unserer IAVO Praxis in Möhlin als auch im Spital Rheinfelden.

Unsere Hebammen

Lernen Sie HIER unsere einfühlsamen Begleiter:innen näher kennen!

Alles rund um Ihre geborgene Geburt

Herzlich willkommen zur Geburt im Spital Rheinfelden!

Anmeldung zur Geburt
Bitte melden Sie sich zur Geburt bei uns an. So können im Vorfeld alle Formalitäten erledigt werden und Sie erhalten das Angebot eines Geburtsplanungsgesprächs mit einer Ärztin/einem Arzt und einer Hebamme. Bei ausschliesslich stationär Zusatzversicherten wird dieses mit dem stationären Aufenthalt abgerechnet. Terminvereinbarungen am besten rund acht Wochen vor dem errechneten Termin. Entbinden können Sie bei uns ab der 36. Schwangerschaftswoche.

Informationen für Schwangere mit Wohnort in Deutschland
Auch mit einer deutschen Krankenversicherung können Sie in der Schweiz Ihr Kind zur Welt bringen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme:

Sie sind in Deutschland wohnhaft, aber in der Schweiz berufstätig:

  • ​Im Rahmen der Grenzgängervereinbarungen sind Sie in der Schweiz krankenversichert.
  • Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, erstellen wir zusätzlich nach Ausfüllen des Anmeldeformulars einen Kostenübernahmeantrag.

Sie sind gesetzlich in Deutschland krankenversichert, haben aber eine Zusatzversicherung für die Schweiz:

  • Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars erstellen wir einen Kostenübernahmeantrag an Ihre gesetzliche Versicherung und Ihre Zusatzversicherung in Deutschland.

Sie sind ausschliesslich gesetzlich in Deutschland krankenversichert:

  • Einige Krankenversicherungen erstatten die Kosten für die Geburt in der Schweiz auch bei gesetzlich Versicherten.
  • Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars erstellen wir einen Kostenübernahmeantrag an Ihre gesetzliche Versicherung in Deutschland.
  • Bereits im Vorfeld bitten wir Sie, sich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland zu erkundigen, ob diese die Kosten übernimmt (S2-Formular).
  • Wenn wir nicht direkt mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen können, gehen die entstehenden Kosten zu Ihren Lasten. Diese Kosten sind als Vorauszahlung zu leisten.

Sie sind gesetzlich in Deutschland krankenversichert und möchten eine ambulante Behandlung bei uns (Geburtsplanungsgespräche sind auch ohne S2-Formular möglich):

  • Bitte fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung das Formular S2 an.
  • Bitte achten Sie auf die korrekte Behandlungsdauer auf dem Formular.
  • Bringen Sie das erwähnte Formular am Behandlungstag mit.

Sie sind privat in Deutschland krankenversichert:

  • Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars erstellen wir einen Kostenübernahmeantrag an Ihre Versicherung in Deutschland.

Sie sind privat in Deutschland krankenversichert und möchten eine ambulante Behandlung bei uns:

  • Die Rechnung für die Behandlung wird Ihnen zugesandt und Sie können diese Ihrer Versicherung zur Rückerstattung einreichen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der verantwortlichen Ansprechperson Ihrer Versicherung in Verbindung!

Information betreffend Neugeborene

  • Bei Neugeborenen müssen sämtliche Differenzkosten zwischen der Schweiz und Deutschland mitversichert sein.
  • Somit kann es sein, dass eine Zusatzversicherung für das Neugeborene abgeschlossen werden muss, damit alle Kosten gedeckt sind. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig die verantwortliche Ansprechperson bei Ihrer Versicherung.

Bei Fragen betreffend Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse unterstützen wir Sie gerne. Wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Frauenklinik Rheinfelden:

+41 (0) 61 835 62 20


Versicherungsdeckung für den Säugling
Bitte beachten Sie, dass Ihr Neugeborenes für die Schweiz eine Zusatzversicherung benötigt, sollte es zu Komplikationen oder einer Verlegung ins Kinderspital Basel kommen. Wir bitten Sie den Versicherungsstatus Ihres Neugeborenen vor der Geburt abzuklären und gegebenenfalls das Kind anzumelden.

Sollte Ihr Neugeborenes nur gesetzlich versichert sein, können hier enorme Selbstkosten für Sie entstehen.

Was braucht es fürs Zivilstandsamt?

Ambulante Leistungen
Stationär Zusatzversicherte Patient:innen werden bis zur Geburt von ihrem Gynäkologen betreut. Ausser der Geburtsplanung sind diese Leistungen nicht gedeckt. Die ambulanten Leistungen können aber als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

Impressionen

Zimmer Frauenklinik
Zimmer Frauenklinik
Schwangere in Gebärsaal
Schwangere in Gebärsaal
Aufklärung Gebärsaal
Aufklärung Gebärsaal

Impressionen 360°

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